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Der in Vergessenheit geratene Konflikt der Hinzurechnungsbesteuerung
Trotz der Absenkung der Niedrigbesteuerungsschwelle von 25 % auf 15 % durch das Mindeststeuergesetz bleibt die Diskussion über die Vereinbarkeit der deutschen Regelungen mit dem Unionsrecht relevant. Der Aufsatz beleuchtet die unionsrechtlichen Konflikte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung im Kontext der europäischen Grundfreiheiten und der ATAD. Er untersucht spezifische Investmentstrukturen, die weiterhin von der Hinzurechnungsbesteuerung betroffen sind, und analysiert die potenzielle Diskriminierung oder ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ausländischer Investmentvehikel im Vergleich zu inländischen.
I. Fallbeispiel und Anwendbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung
Das Fallbeispiel betrifft einen in Europa investierenden Investmentfonds und zeigt, dass seit der Reform des Investmentsteuergesetzes 2018 sowohl inländische als auch ausländische Fondsstrukturen im Grundsatz gleich besteuert werden. Jedoch kann es durch das Außensteuergesetz nachgelagert zu unterschiedlichen Besteuerungsergebnissen kommen, insbesondere für deutsche Investoren.
Die Hinzurechnungsbesteuerung greift, wenn ein ausländischer Fonds Einkünfte aus passiver Tätigkeit zu mehr als einem Drittel mit d...