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Grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung der Umwandlung eines e. V. in eine KdöR
Soll einem eingetragenen Verein (e. V.) die Eigenschaften einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) verliehen werden, stellt sich die Frage nach der Entstehung von Grunderwerbsteuer. Mangels einschlägiger Judikatur und Verwaltungsregelungen bedarf es im Vorfeld einer rechtssicheren Beurteilung der grunderwerbsteuerlichen Folgen. Betroffen sind von dieser Fragestellung besonders, aber nicht nur Religions- und Weltanschauungsgesellschaften i. S. von Art. 140 GG i. V. mit Art. 137 Abs. 5 WRV. In diesem Kontext ergeben sich auch Fragen über die registerrechtlichen Folgen (Grundbuchberichtigung, Löschung der bisherigen Rechtsform im Vereinsregister).
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Verleihung der Rechte als KdöR als nichtsteuerbarer Formwechsel?
[i] Kusch, Formwechsel, Grundlagen, NWB QAAAF-77023 Mangels einer einschlägigen Steuerbefreiungsvorschrift im GrEStG ist zu klären, ob die Verleihung der Rechte als KdöR als nichtsteuerbarer Formwechsel beurteilt werden kann. Der Fall, in dem einem e. V. die Rechte einer KdöR verliehen werden, ist im UmwG nicht geregelt. Bei Religions- und Weltanschauungsgesellschaften findet der Formwechsel seine rechtliche Grundlage in Bundes- oder Landesrecht i. S. von § 1 Abs. 2 UmwG. I...