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Einkommensteuer | Kindergeld wegen seelischer Behinderung und Auswahl eines geeigneten Sachverständigen
(1) Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich das FG die Überzeugung vom Vorliegen einer seelischen Behinderung aufgrund eines retrospektiven Gutachtens eines psychologischen Psychotherapeuten bildet. (2) Maßgebliches Kriterium für die Auswahl eines geeigneten Sachverständigen ist dessen Sachkunde in Bezug auf die Beweisfrage (Bezug: § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 63 EStG; § 35a SGB VIII; § 2 Abs. 1, § 17 SGB IX; § 76, § 82, § 96, § 118 Abs. 2 FGO).
Ob eine Behinderung gegeben ist, hat das FG aufgrund der ihm obliegenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl. , NWB ZAAAF-17877, BStBl 2016 II S. 40, Rz. 25). Die für die Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) ggf. notwendige Zuziehung eines Sachverständigen und ebenso dessen Auswahl stehen im pflichtgemäßen Ermesse...