Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Steuerliche Behandlung eines einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehens
Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich zuzurechnen ist. Das Darlehensverhältnis führt in diesem Umfang weder beim Darlehensnehmer zu abzugsfähigen Werbungskosten noch beim Darlehensgeber zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sondern ist als eine steuerneutrale Einlage zu behandeln (Bezug: § 39 Abs. 2 Nr. 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO; Art. 4, Art. 6 Abs. 1, Art. 11, Art. 25 DBA-Russland; § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 9, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG; § 415 Abs. 1 AO 1977).
(1) Bei der Anerkennung von schuldrechtlichen Beziehunge...