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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen
(1) § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG ist auch auf Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin anzuwenden, die ein Arzt in einem Krankenhaus durchführt. (2) Zur Frage, ob Heil- und Krankenhausbehandlungsleistungen, die ein Arzt erbringt, der die unternehmerbezogenen Anforderungen des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG nicht erfüllt, nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sein können (Bezug: § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und c MwStSystRL).
(1) Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG sind steuerfrei „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt (...) durchgeführt werden“. Unionsrechtlich beruht diese Vorschrift auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. Danach sind „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgef...