Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 29.01.2025 X R 6/23, StuB 9/2025 S. 350

Ertragsteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermögensabschöpfungen

Geldauflagen nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO sind gem. § 12 Nr. 4 EStG vom Abzug ausgeschlossen. Für Wiedergutmachungsauflagen nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StPO sowie für die Einziehung von Taterträgen nach § 73 StGB in der ab dem geltenden Fassung gilt das Abzugsverbot hingegen nicht (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4, § 12 Nr. 4 EStG; § 73, § 76a Abs. 3 StGB).

Praxishinweise

(1) Nach § 12 Nr. 4 EStG in der im Streitjahr 2018 geltenden Fassung dürfen in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen, sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt, und Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen, weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Bei einer Za...BStBl 2010 II S. 111

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen