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Nachspiel zur Pkw-Maut: Vorsteuerabzug aus Beraterleistungen trotz nicht steuerbaren Schadensersatzes zulässig
Wenn ein Unternehmen zum Zweck der Erbringung von Leistungen an einen bestimmten Auftraggeber gegründet wird, der Auftraggeber den Leistungsvertrag vor Leistungsbeginn kündigt und der Auftraggeber sodann Schadensersatz an den Unternehmer leisten muss, kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug aus den anwaltlichen Beratungsleistungen geltend machen, die er zur Erlangung der Schadensersatzzahlungen bezogen hat (, NWB DAAAJ-77371, Rev. eingelegt, BFH-Az.: V R 15/24).