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Ablösezahlung für Nießbrauch nicht steuerbar
Anmerkungen zum
Mit Urteil vom hat der BFH entschieden: Ist der Nießbraucher kein wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile mehr, unterliegt ein an ihn gezahlter Ablösebetrag für einen Verzicht auf den Nießbrauch keiner Besteuerung. Wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile kann der Anteilseigner (zivilrechtlicher Eigentümer) oder in Abweichung hierzu der Nießbraucher sein. Wem das wirtschaftliche Eigentum der GmbH-Anteile zuzurechnen ist, beurteilt das FG als Tatsacheninstanz. Feststellungen binden den BFH als Revisionsgericht.
Unterliegt ein an den Nießbraucher gezahlter Ablösebetrag für den Verzicht auf ein Nießbrauchrecht an GmbH-Anteilen der Besteuerung?
Wonach beurteilt sich, ob der Nießbraucher wirtschaftlicher Eigentümer der mit dem Nießbrauch belasteten GmbH-Anteilen ist?
Wann ist dies der Fall?
I. Sachverhalt
[i]Gehrmann, GmbH (Anteile), Grundlagen, NWB WAAAB-05665 Bodden, Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen, NWB 50/2024 S. 3478, NWB VAAAJ-81314 Im Jahr 2012 übertrug die Klägerin unentgeltlich GmbH-Anteile an ihren Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Die Klägerin behielt sich einen Nießbrauch, der insbesondere das Gewinnbezugsrecht umfasste, zurück. Zudem wurde der Klägerin eine unwiderrufliche Stimmrechtsvollmacht und ein Rückübertragungsrecht eingeräumt.