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Rechte der Gesellschafter im Spannungsfeld zwischen Gesellschafts- und Restrukturierungsrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1266Restrukturierungen unter Anwendung des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) häufen sich. Die einen freuen sich über mehr Flexibilität bei der Durchsetzung von Mehrheitsentscheidungen im Restrukturierungsprozess, andere befürchten den entschädigungslosen Rechtsverlust und die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der Instrumente des StaRUG durch einzelne Stakeholder und deren Berater. Das betrifft nicht zuletzt die Gesellschafter und Aktionäre mit Kleinbeteiligungs- und Minderheitenpositionen.
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Eingriffe in Rechte der Gesellschafter im StaRUG-Verfahren
Die Gesellschafter nehmen im StaRUG-Verfahren eine besondere Stellung ein. Einerseits sind sie als Eigenkapitalgeber und Anteilseigner potenziell von den Maßnahmen des Restrukturierungsplans betroffen. Andererseits können sie durch ihr Stimmrecht oder durch die Ausübung von Gesellschafterrechten Einfluss auf das Verfahren nehmen.
[i]StaRUG lässt Eingriffe zu, wenn sie im Rahmen eines Restrukturierungsplans erfolgenDas StaRUG ermöglicht umfassende Eingriffe in die Rechte der Gesellschafter, bspw. durch eine Kapitalherabsetzung, einen Bezugsrechtsausschluss oder die Übertragung von Anteilen (§ 7 Abs. 4 StaRUG). Diese Eingriffe sind zulässig, wenn sie i...