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BFH Urteil v. - II R 18/84 BStBl 1987 II S. 271

Gesetze: BewG § 17 Abs. 3 i.V.m. § 13GrEStG Bayern § 11 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 Hs. 2

Leitsatz

Die bei Bestellung eines Erbbaurechtes vereinbarten Erbbauzinsen gehörten in Bayern auch vor dem zur Gegenleistung (Anschluß an BFHE 126, 71, BStBl II 1978, 678).

Der Kapitalwert der Erbbauzinsen ist auch dann nach 13 Abs. 1 BewG zu berechnen, wenn die Vertragspartner bei der Vereinbarung des Erbbauzinses von einer höheren Verzinsung des Grundstückswertes ausgegangen sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 271
BFHE S. 483 Nr. 148,
GAAAA-98052

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BFH, Urteil v. 26.11.1986 - II R 18/84

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