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Liebhaberei bei der Vermietung von Ferienwohnungen
Darstellung der Rechtsprechungsentwicklung bis zum anhängigen BFH-Verfahren IX R 23/24
[i] Hilbertz, Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung, Grundlagen, NWB FAAAE-40149 Bereits mit Urteil v. - IX R 80/94 (BStBl 1998 II S. 771) hatte der BFH entschieden, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietung von Wohnimmobilien grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften und damit keine Liebhaberei vorliegt. Allerdings hat der BFH diesen Grundsatz u. a. für Ferienwohnungen eingeschränkt. In den letzten Jahren hat sich die Einstufung einer Ferienhausvermietung als Liebhaberei zu einem in der steuerlichen Rechtsprechung häufig zu klärenden Streitpunkt entwickelt. Auch in dem aktuell unter dem Aktenzeichen IX R 23/24 anhängigen Verfahren hat sich der BFH erneut mit dieser Thematik zu beschäftigen. Im nachfolgenden Beitrag soll daher die in den letzten Jahren entwickelte Rechtsauffassung des BFH dargestellt werden.
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I. Hintergrund
[i]Grundsatz der Einkunftserzielungsabsicht ...Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist nach der BFH-Rechtsprechung davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände gegen das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht sprech...BStBl 1998 II S. 771BStBl 2005 II S. 388BStBl 2005 II S. 692BStBl 2004 I S. 933