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Hinweise zur Anwendung des CbC-Reporting bei transparenten Personengesellschaften und zum CbCR-Safe-Harbour
Das BMF hat ein Hinweisschreiben zur Anwendung des Country-by-Country (CbC) Reportings bei transparenten Personengesellschaften gem. § 138a AO und zum Country-by-Country Report (CbCR)-Safe-Harbour nach § 84 MinStG veröffentlicht (, NWB CAAAJ-88996).
Hierzu führt das BMF u. a. weiter aus:
Für den Ausweis der Angaben (z. B. Jahresergebnis vor Steuern, Eigenkapital, Anzahl der Arbeitnehmer etc.) einer steuerlich transparenten Personengesellschaft in- oder ausländischer Rechtsform im länderbezogenen Bericht (CbCR) gem. § 138a AO wird auf Kapitel 3 Abschnitt 2.1 Application of CbC reporting to partnerships der OECD Guidance 2024 on the Implementation of Country-by-Country Reporting verwiesen.
Eine Personengesellschaft in- oder ausländischer Rechtsform ist steuerlich transparent