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Aktualisierung der Anlage zum über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Die Anlage „Steuerliche Präferenzregelungen i. S. des § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Doppelbuchst. bb AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete i. S. des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb AO“ zum IV B 1 - S 1317/19/10058 :011, NWB HAAAH-75157 (BStBl 2021 I S. 582), zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) wurde auf den Stand aktualisiert. Hierüber informiert das BZSt.
Hinweise: Die Anlagen zum BMF-Schreiben mit den Ständen vom , , , , , , sowie behalten ihre Gültigkeit für ältere Fälle. Das BMF-Schreiben nebst aktualisierter Anlage ist auf der Homepage des BZSt zu finden.