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Gesamtkostenermittlung: Wie sind Kfz-Leasingsonderzahlungen zu berücksichtigen?
Anmerkungen zum
Bei Auswärtstätigkeiten sind Fahrtkosten entweder mit den tatsächlichen Aufwendungen oder mit pauschalen Kilometersätzen ansetzbar. Leasingsonderzahlungen sind bei der Gesamtkostenermittlung periodengerecht auf die Vertragslaufzeit zu verteilen. Der seine bisherige Rechtsprechung geändert und sich für den Vorrang der wirtschaftlichen Betrachtung vor dem Zu- und Abflussprinzip entschieden. Die Verteilungsregelung gilt nicht nur für Leasingsondervorauszahlungen, sondern auch für andere Zahlungen, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Leasingvertrags erstrecken.
Der BFH löst sich in der Entscheidung vom von seiner bisherigen am Abflusszeitpunkt orientierten Rechtsprechung.
Der VI. Senat übernimmt die Entscheidungsgrundsätze des VIII. BFH-Senats bei Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen eines im Privatvermögen gehaltenen, auch zur Erzielung von Gewinneinkünften genutzten Fahrzeugs.
Die wirtschaftliche Betrachtungsweise bei den Aufwendungen, die periodengerecht zu verteilen sind, ist sachgerecht und führt zu einem akzeptablen Gesamtkostenwert; gleichwohl wird eine fehlende Rechtsgrundlage für diese BFH-Rechtsprechung angemahnt.
I. Grundsätzliches
[i]Seifert, Kfz-Leasingsonderzahlungen und Ermittlung der Nutzungseinlagehöhe, StuB 22/2024 S. 853, NWB IAAAJ-78697 Für beruflich veranlasste Fahrten, für die die Entfernungspauschale nicht zur Anwendung kommt, sind die tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG).
Statt der tatsächlichen Aufwendungen können die Fahrtkosten mit den pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die für das jeweils benutzte Beförderungsmittel (Fahrzeug) als höchste Wegstreckenentschädigung nach dem BRKG festgesetzt sind (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG). Die Höhe des jeweiligen pauschalen Kilometersatzes ist abhängig vom benutzten Verkehrsmittel.