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BFH Urteil v. - VI R 216/83 BStBl 1986 II S. 779

Gesetze: AO (1977) § 130AO (1977) § 155 Abs. 1 S. 3EStG (1980) § 41aEStG (1980) § 42d

Leitsatz

Hebt das FA im Einspruchsverfahren ohne ersichtlichen Grund einen gegen den Arbeitgeber erlassenen Lohnsteuer-Haftungsbescheid mit dem Bemerken auf, die Aufhebung erfolge "ersatzlos", so kann der Arbeitgeber dies in dem Sinne verstehen, das FA werde gegen ihn keinen neuen Haftungsbescheid als "Ersatz" für den Ursprungsbescheid erlassen (Ergänzung zu dem Urteil des Senats vom VI R 105/83, BFHE 147,113).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 779
BFHE S. 215 Nr. 147,
FAAAA-97974

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BFH, Urteil v. 25.07.1986 - VI R 216/83

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