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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 1509/07 EFG 2009 S. 898 Nr. 12

Gesetze: AO § 191, AnfG § 4, AnfG § 1, BGB § 2096

Erlass eines erneuten Duldungsbescheides wegen Steuerschulden

Leitsatz

  1. Die ersatzlose Aufhebung eines Duldungsbescheides schließt den erneuten Erlass eines Duldungsbescheides nach Ausübung des Anfechtungsrechts nach § 4 Anfechtungsgesetz nicht aus.

  2. Hat der Empfänger der Leistung mit Einwilligung des Zuwendenden die Gegenleistung an einen Dritten erbracht, liegt eine gleichwertige Gegenleistung im Sinne des § 4 Anfechtungsgesetz nur vor, wenn sich die Zuwendung an den Dritten gleichwohl in einer Vermögensmehrung bei dem Zuwendenden ausgewirkt hat.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 898 Nr. 12
LAAAD-19674

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 02.12.2008 - 5 K 1509/07

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