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Aktuelle Entwicklungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Sorgfaltspflichten durch die EU-Omnibus-Pakete
Die EU-Kommission hat am die ersten beiden der drei angekündigten Omnibus-Pakete veröffentlicht: Das erste Omnibus-Paket zielt auf Teile der Nachhaltigkeitsregulierung, wohingegen der Fokus des zweiten Omnibus-Pakets in der Vereinfachung von Investitionen liegt. Ersteres umfasst die geplanten Änderungen an der CSRD, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung einfacher und effizienter zu gestalten, sowie an der CSDDD, um die Sorgfaltspflicht zur Unterstützung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken zu vereinfachen. Dabei ist die Umsetzung der aktuell gültigen CSRD ins HGB bislang noch nicht erfolgt. Zusätzlich wurden im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets Änderungsvorschläge der EU-Taxonomie-Verordnung mit einer öffentlichen Konsultation bis zum veröffentlicht. In dem Beitrag werden die sich aus dem ersten Omnibus-Paket ergebenden möglichen Änderungen der CSRD, der EU-Taxonomie-Verordnung und der CSDDD detaillierter dargestellt und dann eingeordnet.
Einordnung
Nach einem Treffen der EU Staats- und Regierungschefs mit der EU-Kommission kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am im Rahmen der Budapester Erklärung ein „Omnibus Simplification Package“ mit Vereinfachung...