Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Funktionen der Planungsrechnung in der Unternehmensbewertung und -sanierung sowie in der Krisenfrüherkennung und Insolvenzprüfung
I. Vorbemerkungen
Die Planungsrechnung ist in der Unternehmensbewertung von wesentlicher Bedeutung, da sich bei dem in der Praxis und Rechtsprechung etablierten Ertragswertverfahren die zu diskontierenden finanziellen Überschüsse unmittelbar aus der Planung ableiten. Ende 2024 wurde mit der Veröffentlichung des Entwurfs IDW ES 1 n. F. die Bedeutung der Planungsrechnung noch einmal herausgestellt.
Die Planungsrechnung hat aber auch weitere wichtige Funktionen wie die Erkennung von Unternehmenskrisen, die Beurteilung von Insolvenzrisiken sowie als Grundlage für die Durchführung von Unternehmenssanierungen.
Das IDW beschreibt die Funktionen der Planungsrechnungen in mehreren IDW Standards und hebt die Bedeutung der Planungsrechnung hervor. So findet die Planungsrechnung u. a. im IDW S 6 „Anforderung an Sanierungskonzepte“ und dem IDW S 11 „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen“ explizit Erwähnung. Auch in dem vor kurzem veröffentlichten Entwurf des IDW ES 16 „Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagement nach § 1 StaRUG“ nimmt die Planungsrechnung eine wesentliche Rolle ein. Der IDW Praxishinweis 2/2017 „Beurteilung einer Unternehmensplanung bei Bewertung, Restrukturierung, Due Diligence und Fairness Opinion“ enthält wertvolle Hinweise zur Ausgestaltung und Prüfung einer Planungsrechnung.
Die folgenden Ausführungen enthalten einen Überblick über die Bedeutung der Planungsrechnung in der Unternehmensbewertung, bei der Krisenfrüherkennung, der Beurteilung von Insolvenzrisiken sowie der Erstellung von Sanierungskonzepten.