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Abgrenzung der Entfernungspauschale zu den tatsächlichen Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen
Zugleich Anmerkung zum
[i]Geserich in Kanzler/ Kraft/Bäuml/Marx/ Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 10. Aufl. 2025, § 9, NWB OAAAJ-80152 Ein Dauerstreitpunkt zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung bei der Geltendmachung von Kosten für Fahrten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist die Frage, ob diese als Aufwendungen für beruflich veranlasste Fahrten gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG oder als Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte lediglich im Rahmen der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG einzuordnen sind. Das FG Düsseldorf hat zu b dieser Streitfrage mit Urteil v. - 15 K 1490/24 E ( NWB ZAAAJ-85831) im Fall eines Steuerpflichtigen, der Arbeitnehmer eines Personaldienstleistungsunternehmens war, Stellung bezogen. Nachfolgend soll die Entscheidung in den Gesamtkontext Entfernungspauschale/Reisekostenrecht gestellt werden und somit Anlass geben, einen aktuellen Überblick zu diesem Themenbereich zu bieten.
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I.
1. Ausgangsfall
[i]FG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2024 - 15 K 1490/24 E, NWB ZAAAJ-85831 Der Kläger war im Streitjahr 2022 als Arbeitnehmer unbefristet bei einem Personaldienstleistungsunternehmen beschäftigt, das ihn seit August 202...