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StuB Nr. 7 vom Seite 267

Sozialabgaben 2025 auf Rekordniveau

Steigende Lohnzusatzkosten belasten die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen

Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Kalenderjahr 2024 mit rund 6 Mrd. € ein höheres Defizit erwirtschaftet als erwartet. Zum Jahreswechsel haben deshalb 82 von 92 Krankenkassen ihre kassenindividuellen Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung z. T. deutlich (im Durchschnitt auf 2,91 %) erhöht. Zusammen mit der ebenfalls zum vorgenommenen Anhebung des Basis-Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung auf 3,60 % erreichen die Sozialabgaben in Deutschland mit durchschnittlich 42,30 % (Jahr 2024: 40,90 %) einen Höchststand.

Kernaussagen
  • Nach einer aktuellen Kurzstudie droht bei einer mittleren Entwicklung der beitragssatzrelevanten Einflussfaktoren („Basisszenario“) eine Abgabelast bis 2035 von 49 % oder höher.

  • Steigende Lohnzusatzkosten belasten die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.

  • Gefordert sind Maßnahmen zur Senkung von Sozialabgaben und Lohnnebenkosten.

I. Ausgabensteigerungen in der Kranken- und Pflegeversicherung

[i]Foerster, Die neuen Sozialversicherungswerte 2025, StuB 23-24/2024 S. 944, NWB MAAAJ-80439 In der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung sind aktuell rund 75 Mio. Menschen – fast 90 % der in Deutschland lebenden Bevölkerung – versichert. Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag über eine Liquiditätsreserve von rund 9,4 Mrd. € verfügte, verzeichnete in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 ein Defizit von 7,7 Mrd. €. Allein die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind in den ersten neun Monaten 2024 um 5,4 Mrd. € gestiegen und stellen damit einen maßgeblichen Treiber der hohen Ausgabendynamik dar. Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die gesetzlichen Krankenkassen die Mittel, die sie benötigen, um die Leistungen für ihre Versicherten zu finanzieren. Krankenkassen, die mit den aus dem Gesundheitsfonds zugeteilten Mitteln ihre Ausgaben nicht refinanzieren können, müssen nach § 242 Abs. 1 SGB V einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen bzw. ihren bisherigen Zusatzbeitrag anheben.

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 3
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