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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Beitragssätze

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Die Entwicklung der Beitragssätze in den letzten Jahren soll folgende Übersicht verdeutlichen:

Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2020
18,6 %
2021
18,6 %
2022
18,6 %
2023
18,6 %
2024
18,6 %

Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2020
24,7 %
2021
24,7 %
2022
24,7 %
2023
24,7 %
2024
24,7 %

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2020
2,4 %
2021
2,4 %
2022
2,4 %
2023
2,6 %
2024
2,6 %

Beitragssatz zur Pflegeversicherung


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2020
3,05 %
2021
3,05 %
2022
3,05 %
2023 (bis )
3,05 %
2023 (ab )
3,4 %
2024
3,4 %

Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose


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2020
0,25 %
2021
0,25 %
2022
0,35 %
2023 (bis )
0,35 %
2023 (ab )
0,6 %
2024
0,6 %

Beitragssatz zur Krankenversicherung

Die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung wurde 2008 letztmalig von der jeweiligen Krankenkasse durch Satzung festgelegt. Die Beitragssatzfestsetzung erfolgt danach durch Rechtsverordnung.

Beim Krankenversicherungsbeitrag ist zu unterscheiden zwischen

  • -

    dem allgemeinen Beitragssatz,

  • -

    dem ermäßigten Beitragssatz,

  • -

    dem Zusatzbeitrag.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt seit 14,6 %. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt seit 14,0 %.

Der Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse individuell ...

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