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Kommunale Verpackungssteuern sind verfassungsgemäß!
Anmerkung zum
Mit [i]Wienbracke, NWB 2/2024 S. 97Beschluss v. - 1 BvR 1726/23 ( NWB NAAAJ-83612) hat das BVerfG die (mittelbar) gegen die Satzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer erhobene Verfassungsbeschwerde einer Schnellrestaurant-Betreiberin zurückgewiesen.
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I. Sachverhalt
[i]Tübinger VerpackungssteuerB führt als Franchise-Nehmerin ein Schnellrestaurant im Gebiet der Universitätsstadt Tübingen (nachfolgend: „T“). T hat eine am in Kraft getretene Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung; nachfolgend: „VStS“) erlassen, mit der Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielt werden sollen, die Vermüllung im Stadtgebiet durch im öffentlichen Raum entsorgte „To-go“-Verpackungen reduziert und ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen werden soll.
[i]Steuererhebung und Steuergegenstand§ 1 Abs. 1 VStS zufolge erhebt T auf nicht wiederverwendbare Verpackungen (Einwegverpackungen) und nicht wiederverwendbares Geschirr (Einweggeschirr) sowie auf nicht wiederverwendbares Besteck (Einwegbesteck) eine Steuer, sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mit...