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NWB Nr. 2 vom Seite 78

Plastiksteuer in Deutschland – Diskussionspunkte bei der Konzeption

Bertil Kapff

Deutscher Bundestag, BT-Drucks. 19/22653

Auf der Tagung des Europäischen Rates v.  17.- haben die Staats- und Regierungschefs der EU die Einführung einer Abgabe auf unrecycelte Verpackungsabfälle aus Kunststoff ab dem beschlossen. Als neue Eigenmittelquelle fließt die Plastikabgabe dem EU-Haushalt zu. Die eingenommenen Mittel sollen vor allem zur Finanzierung von Corona-Hilfen verwendet werden. Zahlungspflichtig gegenüber der EU sind die Mitgliedstaaten.

Vorgesehen ist eine Abgabe von 0,80 €/kg nicht recyceltem Verpackungsabfall aus Kunststoff. Die abgabepflichtigen Abfälle werden berechnet aus der Differenz zwischen den in einem Mitgliedstaat in einem bestimmten Jahr angefallenen Kunststoffverpackungsabfällen und den nach der Europäischen Verpackungsrichtlinie in demselben Jahr recycelten Kunststoffverpackungsabfällen (vgl. BT-Drucks. 19/22653 S. 4).

Damit ergibt sich aus dem Beschluss keine neue Steuer für Hersteller, Händler oder Verbraucher von Kunststoffen. Zur Refinanzierung der neuen Abgabe wird jedoch bereits in verschiedenen Mitgliedstaaten über die Einführung von neuen industrieseitigen Belastungen für Einwegkunststoff...

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