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Das innergemeinschaftliche Verbringen im Lichte der ViDA-Initiative
Die einzige Mehrwertsteuerregistrierung und digitale Meldepflichten
[i]Connemann/ Meyer-Burow, NWB 33/2023 S. 2284Als letzten Schritt des Genehmigungsverfahrens hat der Rat der EU am das Mehrwertsteuer-Modernisierungspaket für das digitale Zeitalter verabschiedet. Die Richtlinie, die Verordnung und die Durchführungsverordnung werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Das bestehende Mehrwertsteuerrecht soll durch die Änderungen an das digitale Zeitalter angepasst werden („VAT in the Digital Age“ – kurz: ViDA). Im Folgenden werden die neuen Regelungen rund um das innergemeinschaftliche Verbringen und deren Bedeutung für die Praxis genauer beleuchtet.
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I. Die neue Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
[i]Dreiteiliges GesetzespaketDas am vom Rat der EU angenommene Paket umfasst eine Richtlinie, eine Verordnung und eine Durchführungsverordnung und führt zu Änderungen in Bezug auf drei verschiedene Aspekte des Mehrwertsteuersystems, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
die elektronische Rechnungstellung und digitale Meldepflichten;
die einzige Mehrwertsteuerregistrierung zur Vermeidung ausländischer Registrierungen und
die mehrwertsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft.
[i]Schrittweise Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bis 2035Während die Verordnungen dire...