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Was ist eine „Prüfungshandlung“?
Die Autoren vertreten regelmäßig Wirtschaftsprüfer in berufsaufsichtlichen Verfahren der APAS und Wirtschaftsprüferkammern. In der WP-Praxis-Rubrik „Berufsrecht im Brennpunkt“ besprechen sie in loser Folge in Kurzform praxisrelevante Fragen und Fallbeispiele aus dem WP-Berufsrecht, um berufsaufsichtliche Risiken für die Berufsträger zu minimieren.
I. Prüfungshandlung als Nachweis prüferischer Logik
In der berufsaufsichtlichen Beratung von Wirtschaftsprüfern zeigt sich manchmal, dass Prüfer, wenn sie gefragt werden, ob sie einen bestimmten Aspekt beleuchtet haben, resigniert antworten: „Dazu haben wir nichts.“ Der externe, beratende Blick auf die vom Prüfer entfaltete Tätigkeit ergibt dann jedoch häufig, dass doch „etwas“ gemacht wurde. Eine Notiz im Notizblock, ein kurzes Gespräch mit dem Prüfungspartner, ein kurzes Telefonat mit einem Mitarbeiter des Prüfungsobjekts – Prüfungshandlungen sind manchmal versteckt und selbst für den Prüfer nicht unmittelbar erinnerlich oder als solche erkennbar. In den unscheinbarsten Handlungen kann sich die Entfaltung prüferischer Logik verbergen und damit ein veritabler Ausweis kritischer Grundhaltung.
Prüfungshandlunge...