IFRS-Kommentar
23. Aufl. 2025
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§ 5 Anhang
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 1 sowie den Nachfolgestandard IFRS 18, Letzteres i. V. m. Folgeänderungen, die zur Auslagerung einiger bisher in IAS 1 enthaltener Vorschriften auf IAS 8 geführt haben. Die Kommentierung berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über die Rechtsentwicklung enthalten Rz 86 ff.
Neu berücksichtigt sind ED/2024/6 zu klimabezogenen Risiken (Rz 70) und IFRS 19 zum Anhang nicht öffentlich rechenschaftspflichtiger Tochterunternehmen (Rz 85).
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1.1 Anhang als fünfter (sechster) Abschlussbestandteil
1IAS 1.10 und IFRS 18.10 bestimmen, dass der vollständige IFRS-Abschluss folgende Bestandteile enthalten muss:
vier (ggf. fünf) Rechenwerke (Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Gesamtergebnisrechnung sowie – falls nicht in die Gesamtergebnisrechnung integriert – GuV) – die sog. primary statements;
einen Anhang bzw. Anhangangaben (notes and disclosures) als sog. secondary statement.
2 Das deutsche Bilanzrecht kennt in Ergänzung seiner Rechenwerke (rechtsformabhängig) einen Anhang...