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Beitragsrecht in der Pflegeversicherung – Beitragszuschlag, Beitragsabschlag oder keins von beiden?
In den letzten Jahren ist die soziale Pflegeversicherung finanziell immer mehr unter Druck geraten. Immer höheren und schneller steigenden Leistungsausgaben stehen nicht genügend Beitragseinnahmen gegenüber – daran ändert die jüngste Erhöhung des Beitragssatzes nichts. Im folgenden Beitrag werden zunächst die grundsätzlichen beitragsrechtlichen Aspekte der Pflegeversicherung unter besonderer Berücksichtigung der Regelungen zu den Beitragszu- und -abschlägen beschrieben; anschließend wird das zum startende DaBPV, dessen Nutzung ab verbindlich wird, erläutert.
I. Bemessungsgrundlage
1. Grundsatz
Wie in allen anderen Zweigen der Sozialversicherung gilt auch für die soziale Pflegeversicherung: Die Beiträge werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder bemessen (§ 54 Abs. 2 Satz 1 SGB XI). Soweit es den Personenkreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betrifft, gehört dazu u. a. das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung. Eine eigenständige Aussage findet sich im SGB XI diesbezüglich zwar nicht – allerdings verweist § 57 Abs. 1 Satz 1 SGB XI auf die Anwendbarkeit der in der Krankenversicherung gültigen Norm des § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V (Grundsatz „Pflege- folgt der Krankenversicherung“).
Der Begriff des Arbeitsentgelts wird in...