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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 3 vom Seite 5

Beitragsrecht in der Pflegeversicherung – Beitragszuschlag, Beitragsabschlag oder keins von beiden?

Gerald Eilts

In den letzten Jahren ist die soziale Pflegeversicherung finanziell immer mehr unter Druck geraten. Immer höheren und schneller steigenden Leistungsausgaben stehen nicht genügend Beitragseinnahmen gegenüber – daran ändert die jüngste Erhöhung des Beitragssatzes nichts. Im folgenden Beitrag werden zunächst die grundsätzlichen beitragsrechtlichen Aspekte der Pflegeversicherung unter besonderer Berücksichtigung der Regelungen zu den Beitragszu- und -abschlägen beschrieben; anschließend wird das zum startende DaBPV, dessen Nutzung ab verbindlich wird, erläutert.

I. Bemessungsgrundlage

1. Grundsatz

Wie in allen anderen Zweigen der Sozialversicherung gilt auch für die soziale Pflegeversicherung: Die Beiträge werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder bemessen (§ 54 Abs. 2 Satz 1 SGB XI). Soweit es den Personenkreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betrifft, gehört dazu u. a. das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung. Eine eigenständige Aussage findet sich im SGB XI diesbezüglich zwar nicht – allerdings verweist § 57 Abs. 1 Satz 1 SGB XI auf die Anwendbarkeit der in der Krankenversicherung gültigen Norm des § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V (Grundsatz „Pflege- folgt der Krankenversicherung“).

Der Begriff des Arbeitsentgelts wird in...

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