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Beteiligungsverluste und Gewinn
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 758Mit dem Urteil v. - X R 11/22 ( NWB DAAAJ-74082) hat der BFH zur Frage der Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten im Fall der Ermittlung des Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) entschieden. Der BFH hat zum einen dargelegt, dass der Verlust einer Beteiligung, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, entsprechend § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann. Zum anderen hat er aber gleichzeitig deutlich gemacht, dass in diesem Fall für den Zeitpunkt und Umfang des Betriebsausgabenabzugs maßgeblich ist, wann und in welcher Höhe die für den Erwerb der Beteiligung aufgewendeten Mittel endgültig verlorengegangen sind.
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Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als Teil des notwendigen Betriebsvermögens eines Einzelunternehmens
[i]Förderungsalternativen führen zu notwendigem Betriebsvermögen beim EinzelunternehmenIn zwei Urteilen hatte der BFH im Jahr 2019 klargestellt, dass eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft dann zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden gehört, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen...BStBl 2019 II S. 474BStBl 2019 II S. 518