Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beteiligungsverluste und Gewinn
Besprechung des
[i]Hallerbach in KKB, EStG, 10. Aufl. 2025, § 4, Rz. 448, NWB HAAAJ-52101 Mit dem Urteil v. - X R 11/22 ( NWB DAAAJ-74082) hat der BFH zur Frage der Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten im Fall der Ermittlung des Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) entschieden. In Abgrenzung zum Betriebsvermögensvergleich (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG) und zur Ermittlung des Verlustes aus einer Kapitalbeteiligung nach § 17 Abs. 4 EStG hat der BFH zum einen dargelegt, dass der Verlust einer Beteiligung, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, entsprechend § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann. Zum anderen hat er aber gleichzeitig deutlich gemacht, dass in diesem Fall für den Zeitpunkt und Umfang des Betriebsausgabenabzugs maßgeblich ist, wann und in welcher Höhe die für den Erwerb der Beteiligung aufgewendeten Mittel endgültig verlorengegangen sind. Ausgehend von diesem Urteil stellt der Autor, Mitglied des X. Senats des BFH, die Behandlung von Beteiligungsverlusten bei Wechsel der Gewinnermittlung zur Einnahmenüberschussrechnung dar.
.
I. Sachverhalt des entschiedenen Falls
[i]BFH, Urteil v. 31.1.2024 - X R 11/22, NWB DAAAJ-74082 Der Kläger war als Einzelunternehmer an einer GmbH beteiligt und ermittelte zunächst seinen Gewi...