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Abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten
Ein Überblick über die aktuellen Grundsätze 2025
Nachlassverbindlichkeiten mindern den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 ErbStG, soweit diese nach § 10 Abs. 3 bis 9 ErbStG abzugsfähig sind. Ob und inwieweit Verbindlichkeiten abgezogen werden können, ist für die Praxis von entscheidender Bedeutung. Die damit verbundenen Anwendungsfragen sind immer wieder Gegenstand zahlreicher finanzgerichtlicher Verfahren. Mit dem „JStG 2024“ hat der Gesetzgeber die Regelung des § 10 Abs. 6 ErbStG über die Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten an die Rechtsprechung des EuGH angepasst und dies zugleich zum Anlass für eine Neustrukturierung dieser Regelung genommen, die nach den letzten Änderungen durch das JStG 2020 nun immerhin elf Sätze enthielt. Materiellrechtliche Änderungen haben sich dadurch kaum ergeben. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2024 die Erbfallkostenpauschale von 10.300 € auf 15.000 € erhöht, was dem Bürokratieabbau dient. Der Beitrag aktualisiert den in NWB-EV 3/2024 S. 77 veröffentlichten Beitrag und gibt einen Überblick über die aktuellen Grundsätze, neu ergangene Rechtsprechung und die gesetzliche Anpassung der Regelung des § 10 Abs. 5 sowie Abs. 6-6b ErbStG durch das JStG 2024.
Nachlassverbindlichkeiten mindern die Bereicherung des Erwerbers, s...