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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 27 | Erbschaftsteuer: Pauschale für Nachlasskosten einer Vermächtnisnehmerin im internationalen Erbfall

Der Erbfallkostenpauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG kann nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen von Vermächtnisnehmern auch dann in Anspruch genommen werden, wenn sie nicht durch Auflage des Erblassers mit Kosten belastet sind. Ist der Nachlass allerdings nicht vollständig in Deutschland steuerpflichtig, dürfe der Pauschbetrag nur anteilig i. H. der Quote des in Deutschland erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs zum Gesamtnachlass berücksichtigt werden.

Bei dem nächsten Verfahren zur Erbschaftsteuer ist ebenfalls der II. Senat des BFH gefragt.

Die höchsten deutschen Steuerrichter müssen die Frage beantworten: Kann eine Vermächtnisnehmerin beim anteiligen Erwerb in einem internationalen Erbfall die volle Pauschale für die Nachlasskosten i. H. von 10.300 € in Anspruch nehmen?

Das Niedersächsische FG hat in erster Instanz entschieden: Der Erbfallkostenpauschbetrag kann von der Vermächtnisnehmerin auch dann in Anspruch genommen werden, wenn sie – wie im Streitfall – nicht durch eine Auflage des Erblassers mit Kosten belastet ist.

Ist der Nachlass allerdings nicht vollständig in Deutschland steuerpflichtig, ist – so das Finanzgericht aus Hannover – der Erbfallkos...

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