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Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen nach IFRS und HGB
Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, wie man sie aktuell vorfindet, ergreifen Unternehmen Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität, des Wachstums und der Profitabilität. Letztlich geht es darum, Einsparungspotenziale zu identifizieren und zu heben, wobei hierzu u. a. Organisationsstrukturen angepasst, betriebliche Abläufe effizienter gestaltet oder anderweitige Schritte vollzogen werden können. Umgangssprachlich werden derartige Maßnahmen unter dem Begriff „Restrukturierung“ erfasst. Die internationalen Rechnungslegungsstandards enthalten für den Begriff „Restrukturierung bzw. Restrukturierungsmaßnahmen“ eine recht detaillierte Definition, und nur bei deren Erfüllung darf eine Rückstellung für derartige Maßnahmen passiviert werden. Das HGB hingegen enthält keine spezifischen Regelungen für Rückstellungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen. Ansatz und Bewertung von Restrukturierungsrückstellungen richten sich handelsrechtlich nach den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen für Rückstellungen.
Einordnung
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das Management oftmals gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, um das Unternehmen wieder...