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Grundsteuer – 13 Bundesländer machen von der sog. Abweichungsgesetzgebung Gebrauch
Wichtigste Regelungen und Folgen
[i]Grootens, Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz, NWB Online-Kommentar, NWB NAAAI-06029 Entspricht die Umsetzung des Urteils des BVerfG ( NWB MAAAG-80435) und die daraus resultierende Reform der Grundsteuer noch den Vorgaben des Gerichts? Sind die Regelungen zur Umsetzung der Neubewertung des Grundbesitzes noch überschaubar? Von 16 Bundesländern haben bisher 13 von der im Grundgesetz (Art. 105 Abs. 2 GG sowie Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG und Art. 125b GG) eingeräumten Abweichungsgesetzgebungskompetenz für Zwecke der Grundsteuer auf Grundvermögen ab dem Gebrauch gemacht. Die Befugnis schließt auch die Ausgestaltung der Erhebungsmöglichkeiten mit ein. Folge: Das Ergebnis der Bemühungen, eine neue, verfassungskonforme Grundsteuer zu schaffen und diese aufkommensneutral zu gestalten, ist selbst für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und für Fachleute in größeren bundesweit tätigen Firmen nur noch schwer über- bzw. durchschaubar und führt zudem in vielen Fällen zu unnötigen Steuerungerechtigkeiten, die durch die entsprechenden Zusatzgesetze nicht wirklich gemindert werden. Der nachfolgende Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen und Folgen dar.
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I. Bundesmodell (elf Bundesländer)
[i]Umsetzung des BundesmodellsGrundlage für die Feststellung der Grundsteuerwerte bildet in den Ländern ...