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NWB 7/2025 S. 433

Tarifvertrag | Aktualisiertes Verzeichnis allgemeinverbindlich erklärter Tarifverträge

Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten für eine bestimmte Branche oder ein festgelegtes regionales Gebiet. In diesem Fall werden sämtliche Unternehmen der entsprechenden Branche oder des betreffenden Gebiets sowie deren Mitarbeiter automatisch von dem Tarifvertrag erfasst. Die Bindung an einen Tarifvertrag besteht auch dann, wenn ein Unternehmen nicht Mitglied des entsprechenden Arbeitgeberverbands ist und die Arbeitnehmer nicht Mitglied der Gewerkschaft sind. Das Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist für die Entgeltabrechnung von Bedeutung. Arbeitgeber sind verpflichtet, sich über geltende Vorschriften und tarifliche Regelungen zu informieren. Das gilt auch dann, wenn die Entgeltabrechnung an eine Steuerkanzlei „outgesourct“ ist. Das auf den ...

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