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Kanzlei | Durchsuchungsmaßnahme wegen Steuerhinterziehung
Sofern sich Rechtsanwälte mit Angehörigen anderer Berufe in einer Berufsausübungsgesellschaft (§ 59b BRAO) verbunden haben (§ 59c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BRAO) oder umgekehrt Steuerberater sich mit Angehörigen anderer Berufe zu einer Berufsausübungsgesellschaft (§ 49 StBerG) zusammengeschlossen haben (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StBerG), gemeinsam Räumlichkeiten nutzen und im konkreten Fall bei einer Durchsuchungsmaßnahme lediglich ein Vertrauensverhältnis zu einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer betroffen sein kann (vgl. § 160a Abs. 2 StPO), richtet sich diese Ermittlungsmaßnahme nicht gegen einen Rechtsanwalt und ist nicht nach § 160a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 4 StPO unzulässig.
Den Einwand, die bezüglich der „... Partnerschaftsgesellschaft mbH Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte“ beantragte Durchsuchung sei schon deshalb unzulässig, weil dort auch Rechtsanwälte tätig ...