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PiR Nr. 2 vom Seite 41

Späte Erkenntnis – Viel hilft (doch nicht) viel

WP Dr. Jens Freiberg | Herausgeber | pir-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen und Leser,

nicht nur in Deutschland, sondern auch in etlichen weiteren EU-Mitgliedstaaten wurde die CSRD nicht mehr im Jahr 2024 in nationales Recht übernommen. Der (Vertrauens-)Schaden ist immens. Ein Omnibus-Standard soll helfen, durch Reduzierung der detaillierten Berichtspflichten, insbesondere aber eine zusätzliche Differenzierung des Anwendungsbereichs, die verlorene Akzeptanz in die Nachhaltigkeitsinformation zurückzugewinnen. Mit den aktuell diskutierten neuen Schwellenwerten sollen bis zu 31.000 Unternehmen weitestgehend von den Detailanforderungen befreit werden. Auch wenn die Erkenntnis (zu) spät kommt, bleibt die Hoffnung eines nicht allzu großen (Vertrauens-)Schadens. Es bleibt abzuwarten, ob die EU mit dem Omnibus-Standard die richtige Balance zwischen notwendigen Informationen über das nachhaltige Wirtschaften der Unternehmen und den damit verbundenen Herausforderungen findet. Für die Unternehmen, die sich bereits auf die umfangreichen CSRD-Berichtspflichten für 2024 vorbereitet hatten und nun gleichwohl gezwungen sind, eine nicht-finanzielle Erklärung nach bislang (noch) geltendem Recht zu veröffentlichen, bringt der Omnibus noch einmal zusätzlichen Aufwand. Eine gänzliche Befreiung kommt wahrscheinlich nicht in Betracht, für reduzierte Berichtspflichten ist daher ein Abgleich mit dem bisherigen Stand erforderlich.

Die Anforderungen an die finanzielle Berichterstattung erscheinen im Vergleich zu dem Hin und Her im Bereich der Nachhaltigkeit beruhigend konstant. Dr. Jens Reinke und Prof. Dr. Stefan Müller gehen in einer empirischen Untersuchung der Abschlüsse der DAX40-Unternehmen für die Berichtsjahre 2021 bis 2023 auf die Bedeutung der Entwicklung des Marktzinssatzes für die Bewertung von Pensionsrückstellungen ein. Während die Zinssätze zwischen den Stichtagen 2021 und 2022 gesunken sind, lässt sich ein Anstieg für 2023 feststellen. Für die ebenfalls in der versicherungsmathematischen Bewertung zu berücksichtigenden Lohn-, Gehalts- und Rententrends zeigt sich hingegen ein uneinheitliches Bild. Einen ausführlichen Überblick über die Enforcement-Schwerpunkte 2024 der ESMA und BaFin gibt das Autorenteam WP/StB Dr. Stefan Bischof, Prof. Dr. Robert Braun, Dr. Clemens Pelster und CPA Sebastian Weller. Die ESMA unterscheidet zwischen den Hauptgruppen der finanziellen, nicht-finanziellen und elektronischen Berichterstattung, die BaFin gibt als speziellen deutschen Prüfungsschwerpunkt die Werthaltigkeit des Vermögens vor. Mit dem dritten Teil schließen CPA Sebastian Weller und Nathalie Wachnin, M.Sc., ihre Zusammenfassung des Post Implementation Review des IASB zu den Vorgaben zur Umsatzrealisation aus Verträgen mit Kunden ab.

In unserem aktuellen Pro & Contra diskutieren Prof. Dr. Andreas Haaker und WP/StB Stefan Schaden vor dem Hintergrund der Herausforderungen ob des fehlenden Nachwuchses im Rechnungswesen über die Senkung der Anforderung an Rechnungsleger. In unserem Praxisfall von WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach geht es um die Behandlung von Baumaßnahmen bei eigen- und gemischt-genutzten Immobilien.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit der Lektüre und blicke gemeinsam mit Ihnen gespannt auf den angekündigten Omnibus,

herzlichst Ihr

Jens Freiberg

Fundstelle(n):
PiR 2/2025 Seite 41
VAAAJ-84587