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DRSC zur Berichterstattung über immaterielle Ressourcen
I. Einführung
Das DRSC hat am eine aktualisierte Fassung seines sogenannten Briefing Papers zu immateriellen Ressourcen veröffentlicht, das auf den derzeit absehbaren Grundzügen einer künftigen Berichterstattung aufbaut und den Stand der Diskussion zu einer möglichen Konkretisierung der Informationsinhalte nachzeichnet. Grundlage für die inhaltliche Auseinandersetzung ist der durch das Bundeskabinett am verabschiedete Referentenentwurf des BMJ zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2464; kurz: CSRD), u. a. zur Änderung der Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/23/EU). Dieser ist aufgrund des Auseinanderfallens der Regierung im November 2024 nicht mehr rechtzeitig vor dem in deutsches Recht umgesetzt worden.
Die vorgeschlagenen Berichterstattungspflichten zu immateriellen Ressourcen sind Bestandteil der CSRD-Richtlinie, nicht aber Teil des Regelungskanons der Nachhaltigkeitserklärung, der maßgeblich durch die ESRS geprägt ist. Stattdessen fallen diese in den Bereich des allgemeinen Teils des Lageberichts und sind somit im Handelsrecht zu verankern. Auch wenn das finale Set an Regelungen noch Gegenstand eines (hoffentlich) im Jahr 2025 zu verortende...