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Krypto-Lending im Ertragsteuerrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 442Im Zuge der Wahl von Donald J. Trump zum 47. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika Anfang November 2024 haben Kryptowährungen ein neues Allzeithoch erreicht. Mit einem Kurs über 100.000 € und einer Marktkapitalisierung in der Größenordnung von knapp 2 Billionen USD hat der Bitcoin seine große wirtschaftliche Bedeutung untermauert. Geld mit Kryptowährungen zu verdienen, ist offenkundig möglich. Während die steuerrechtliche Behandlung der klassischen Einkünfte – Kursgewinne und Mining – weitgehend geklärt ist, gibt es etwa bei Einkünften aus Krypto-Lending Unsicherheiten. Dies unterstreicht ein Verfahren, das aktuell beim FG Köln anhängig ist (Az. 5 K 194/23).
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Krypto-Lending als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte?
[i]Ronig, Kapitalvermögen, Grundlagen, NWB DAAAB-14243 Kryptowährungen zu verleihen und dafür Zinsen (sog. Rewards) zu erhalten, ist eine inzwischen weit verbreitete Anlagemöglichkeit (vgl. u. a. https://go.nwb.de/rku88; zuletzt aufgerufen am ). Ob es sich auf privater Ebene bei den gewährten Zinsen um Kapitalerträge oder um sonstige Einkünfte handelt, ist hingegen nicht abschließend geklärt. Das BMF ordnet Ertr...BStBl 2022 I S. 668