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IDW RS FAB 7 zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften verabschiedet
Am hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung des IDW (FAB) die finale neu gefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW RS FAB 7) verabschiedet.
Gegenüber dem Entwurf (IDW ERS FAB 7; vgl. dazu Zwirner/Busch, StuB 2024 S. 649, NWB TAAAJ-74282), wurde insbesondere ergänzend aufgenommen, dass in Situationen, in denen eine Personenhandelsgesellschaft erstmals in den Anwendungsbereich des § 264a HGB fällt, die Rechtsfolgen der Merkmale nach § 267 HGB bereits eintreten, wenn die dort genannten Voraussetzungen am ersten Abschlussstichtag nach dem Eintritt in den Anwendungsbereich des § 264a HGB vorliegen.
IDW RS FAB 7 ist erstmals verpflichtend bei der Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume anzuwenden, die nach dem