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Arbeitsunfall – Was ist versichert und was ist zu tun?
Sie kommen immer wieder vor: Unfälle im Rahmen der Erbringung der Arbeitsleistung. Ob es sich dabei um einen von der Unfallversicherung erfassten „Arbeitsunfall“ handelt, ist mitunter eine Frage durchaus filigraner Abgrenzungen. Nachstehend sollen die wesentlichen Begriffe erläutert, die Voraussetzungen für einen Versicherungsschutz und Fragen der Haftung von Arbeitgebern und sonstigen Dritten behandelt werden.
I. Arbeitsunfall vs. „sonstiger“ Unfall
1. Allgemeine Grundsätze
§ 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII definiert den Unfall allgemein als ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt (vgl. ). Gesundheitsschäden sind alle regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustände; sie können auch in der Form einer Verschlimmerung bereits bestehender Leiden auftreten.
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gilt – wie allgemein im Sozialrecht für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden – die Theorie der wesentlichen Bedingung (allgemein zur haftungsbegründenden Kausalität vgl. ). Diese erfordert zunächst einen n...