Eine haarige Angelegenheit ...
Mit was für Themen der BFH sich immer so beschäftigen muss: in der aktuellen Entscheidung, besprochen von Dr. Axel Leonard musste er klären, welche Art von Haarausfall vorliegen muss, um zu einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung (Haarwurzeltransplantationen) zu gelangen. Auch bei einem genetisch bedingten Alopezie kann ausnahmsweise eine therapiebedürftige körperliche oder seelische Erkrankung vorliegen. Dieser Ausnahmefall ist aber für jeden einzelnen Patienten nachzuweisen, erforderlich ist dann eine qualifizierte Bescheinigung eines Facharztes.
Mit dem Widerruf eines Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung einer Grundstückslieferung befasst sich ein Gerichtsbescheid des FG Bremen, den Britta Lüger ab S. 7 vorstellt: Ein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks muss im notariellen Kaufvertrag erklärt werden muss, jedoch ist die Annahme falsch, dass eine spätere Rücknahme des Verzichts unwirksam sei. Die Verwaltungsauffassung widerspricht dem Wortlaut des § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG. Folglich kann ein wirksam erklärter Verzicht auf die Steuerbefreiung von Grundstücklieferungen auch noch nachträglich widerrufen werden. Maßgeblich ist, dass die Steuerfestsetzung für das entsprechende Jahr noch anfechtbar ist oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung noch änderbar ist.
Mit besten Grüßen,
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
USt direkt digital 2 / 2025 Seite 1
QAAAJ-83329