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IWB Nr. 2 vom Seite 52

Verschärfung der Verrechnungspreisvorschriften in Ungarn ab 1.1.2025

Katharina Lobanow und Tilman Kampffmeyer

Mit dem ungarischen Herbststeuerpaket 2024 traten zum Jahresbeginn 2025 Änderungen im Bereich der Verrechnungspreisprüfung und Vorabverständigungsverfahren (APA) in Kraft. Diese Änderungen betreffen insbesondere die erstmalige explizite Aufnahme von Verrechnungspreissachverhalten als ein mögliches Prüfungsgebiet im Rahmen eines Compliance-Reviews – mit einer verlängerten Prüfungsdauer von regulär 60 Tagen. Zudem wurden die Verlängerungsfristen für unilaterale Vorabverständigungsverfahren von zweimal 60 Tage auf zweimal 90 Tage ausgedehnt, resultierend in einer möglichen Gesamtdauer des Verfahrens von bis zu 300 Tagen.

I. Explizite Aufnahme von Verrechnungspreissachverhalten als Prüfungsgebiet

[i]Compliance-Reviews noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung der SteuererklärungIn Ungarn sind die Steuerbehörden befugt, neben steuerlichen Betriebsprüfungen auch Compliance-Reviews durchzuführen. Ziel eines Compliance-Reviews ist die Überprüfung der Einhaltung steuerlicher Vorschriften noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Steuererklärung. Im Rahmen eines Compliance-Reviews können die Behörden die unterjährige Einhaltung steuerlicher Vorschriften kontrollieren und dabei Daten erheben, um sowohl den Wahrheitsgehalt der steuerlichen ...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 3
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Verschärfung der Verrechnungspreisvorschriften in Ungarn ab 1.1.2025

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