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Aktuelle Entwicklungen bei der Unternehmensbesteuerung in Ungarn
Ungarn hat das Mindeststeuergesetz infolge von Pillar Two ab 2024 eingeführt und damit die EU-Richtlinie 2022/2523 umgesetzt. Das Gesetz folgt weitgehend den OECD-Mustervorschriften und deren Kommentar, einschließlich der bisher von der OECD veröffentlichten Verwaltungsleitlinien (Administrative Guidance). Mit der Einführung einer globalen Mindeststeuer wurde eine weitere Ebene der Ertragsbesteuerung für Unternehmen geschaffen. Die betroffenen Unternehmensgruppen stehen vor sehr komplexen rechtlichen Auslegungsfragen und administrativen Herausforderungen.
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I. Hintergrund
Ungarn hat sich von Anfang an aktiv an den Diskussionen sowohl auf OECD- als auch auf EU-Ebene beteiligt, um eine Lösung zu finden, welche die geringstmöglichen Auswirkungen auf die inländischen Körperschaftsteuervorschriften und Erhöhung der Steuerlast haben wird. Ungarn hat einen nominalen Körperschaftsteuersatz von 9 %, den niedrigsten in der Europäischen Union, und dies ist ein bedeutender Vorteil im internationalen Wettbewerb um Investitionen. Die Anwendung der EU-Richtlinie über die globale Mindeststeuer wirkt sich daher auch auf die...