Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschaftsrecht – Zur Kostenhaftung des Gesellschafter-Directors einer im Inland ansässig bzw. ansässig gewesenen britischen Limited nach dem Brexit (FG)
Wird ein Zweitschuldner in einer an ihn adressierten Gerichtskostenrechnung zu Unrecht als Erstschuldner bezeichnet, ist die Rechnung nicht rechtswidrig, wenn im Übrigen die Voraussetzungen für die Kostenhaftung des Adressaten der Rechnung (z. B. gemäß §§ 29 Nr. 3, 31 Abs. 2 GKG) vorliegen. Die Handelndenhaftung gemäß § 54 Satz 2 BGB a. F./ § 54 Abs. 1 Satz 2 BGB n. F. ist ein Fall der Kostenhaftung gemäß § 29 Nr. 3 GKG (entgegen ).
Für das Gesellschaftsstatut gilt die für EU-Gesellschaften durch den Vorrang der Niederlassungsfreiheit überlagerte Sitztheorie im Verhältnis zu Drittstaaten grundsätzlich fort. Dies gilt jedenfalls nach dem Brexit auch für nach britischem Recht gegründete Kapitalgesellschaften, die ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in Deutschland haben bzw. hatten. Der Niederlassungsfreiheit...