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JStG 2024: Änderungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Nachlassverbindlichkeiten – Steuerbefreiungen – Behaltensregelung bei Insolvenz − Stundungsmöglichkeit bei Immobilien und Drittstaatenbezug
[i]Krause/Grootens, Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs und Berechnung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, Grundlagen, NWB UAAAE-64192 Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht wurde in der jüngeren Vergangenheit mehrfach „weiterentwickelt“. Zurückgehend auf das Wachstumschancengesetz v. (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde u. a. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG in dem Sinne ergänzt, dass Ansprüche auf Übertragung von Inlandsvermögen (§ 121 BewG) im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zu erfassen sind. Zudem wurde in § 20 Abs. 7 ErbStG die Bagatellgrenze (Freigrenze) von 600 € auf 5.000 € erhöht. Indes standen im Mittelpunkt des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes v. (BGBl 2023 I Nr. 411) die Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts v. (BGBl 2021 I S. 3436) auf das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Hier ist insbesondere die Einfügung des § 2a in das ErbStG zu nennen, wonach rechtsfähige Personengesellschaften für erbschaftsteuerliche Zwecke als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen gelten. Mit Art. 34 des JStG 2024 v. (BGBl 2024 I Nr. 387) gehen nunmehr weitere Eingriffe in das ErbStG einher, die zum Teil eine längst fällige Anpassung bei der Erbfallkostenpauschale betreffen, zum Teil Rechtssicherheit im Kontext der Behaltensregelungen in Insolvenzfällen vermitteln. Darüber hinaus sorge...