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Die RENO als Minijobberin im Jahr 2025
Bei einem Minijob handelt es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Im Jahr 2025 liegt die Grenze bei 556 € monatlich. Dieser Beitrag erläutert die Besonderheiten geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse, erklärt den Zusammenhang zum Mindestlohn und beschäftigt sich mit sozialversicherungsrechtlichen Fragen sowie Ausnahmeregelungen.
Aus der Praxis
Eine Kanzlei für Strafrecht beschäftigt seit Januar 2024 die geringfügig Beschäftigte Katja P. als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Vertraglich vereinbart wurde ein monatlicher Stundenumfang von 36 Stunden. Dafür erhielt sie einen vertraglich vereinbarten Festbetrag von 538 €. Das entspricht einem Stundenlohn von 14,94 €. Damit liegt die Mitarbeiterin über dem Mindestlohn. Die Angestellte hat sich dafür entschieden, nicht in die Rentenversicherung einzuzahlen, so dass der volle Betrag in Höhe von 538 € monatlich auf ihr Konto überwiesen wird.
Ende Januar 2025 überweist der Arbeitgeber wie im Vorjahr 538 € auf Katjas Girokonto. Katja ist der Meinung ihr stünden 556 € zu, da die Grenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse auf 556 € angehoben wurde. Der Kanzleileiter erklärt ihr, man ...