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Hessisches FG | Kein Gutglaubensschutz bei fehlender Gelangensbestätigung
Der Kläger bot einen Pkw zum Verkauf an. Auf seine Internet-Anzeige meldete sich B, der für eine rumänische Firma auftrat. Der Kläger, der in Bezug auf B und die von ihm vertretene Firma umfangreiche weitere Vorkehrungen traf und Erkundigungen einholte, legte dem B ein als „Rechnung/Kaufvertrag“ betiteltes Dokument vor. Damit verpflichtete sich B, das Fahrzeug nach Rumänien zu überführen und es abzumelden. Der Kläger händigte dem B eine Gelangensbestätigung aus, die dieser nach seiner Ankunft mit dem Fahrzeug in Rumänien an ihn zurücksenden sollte. Trotz mehrerer Mahnungen erhielt der Kläger die Gelangensbestätigung aber nicht zurück. Der Kläger behandelte den Geschäftsvorfall in seiner Umsatzsteuer-Jahreserklärung als steuerfrei. Das Finanzamt griff den Sachverhalt a...