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Eigenmächtige Auszahlung von Einmalzahlungen durch den GmbH-Geschäftsführer an sich selbst
Bedeutung der Entlastung des Geschäftsführers für dessen Haftung
In der GmbH liegt die Zuständigkeit für die Regelung der Vergütung des Geschäftsführers grds. bei den Gesellschaftern, die auch den Geschäftsführer bestellen und abberufen. Die Gesellschafter verfügen daher über eine umfassende Personalkompetenz gegenüber dem Geschäftsführer. Das , NWB KAAAJ-80859) hat einen Sachverhalt entschieden, in dem sich ein Gesellschafter-Geschäftsführer eigenmächtig und unter Umgehung der Personalkompetenz der Gesellschafterversammlung insgesamt 170.000 € ausbezahlt hatte. Das Urteil ist lesenswert, da sich das Gericht anschaulich und zielführend mit den Rechtsfolgen dieser Pflichtverletzung befasst und dieses praxisrelevante Thema mit allen wesentlichen Aspekten behandelt hat. Gegenstand der Entscheidung ist auch die Frage gewesen, inwieweit eine Entlastung des Geschäftsführers sowie die Feststellung des Jahresabschlusses eine Haftung des Geschäftsführers für eigenmächtige Auszahlungen ausschließen können.
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I. Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers
1. Kompetenz der Gesellschafterversammlung
[i]Annexkompetenz über den Wortlaut des § 46 Nr. 5 GmbHG hinausFür die Angelegenheiten der Geschäftsführung ist die Gesellschafterversammlung zuständig...