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Anforderungen an die elektronische Entgeltabrechnung: Was geht und was geht nicht?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 60Es überrascht nicht, dass die zunehmende Digitalisierung in den Unternehmen auch Fragen zur Möglichkeit und Zulässigkeit der elektronischen Übermittlung von Entgeltabrechnungen – z. B. per E-Mail oder über Arbeitnehmer online – aufwirft und sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen kann. Aber eröffnet § 108 der Gewerbeordnung (GewO), der einem Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abrechnung einräumt, auch die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Entgeltabrechnungen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
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Elektronische Übermittlung erfüllt die gesetzlich geforderte Textform
[i]Gesetz enthält keine Aussage zur elektronischen ÜbermittlungDie Gewerbeordnung enthält einige arbeits(schutz)rechtliche Vorschriften, u. a. eine Regelung zur Abrechnung des Arbeitsentgelts. Nach § 108 GewO ist die Entgeltabrechnung einem Arbeitnehmer in Textform zu erteilen. Weder § 108 GewO noch die seit 2013 geltende Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) enthalten allerdings eine Aussage darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Entgeltabrechnung auch elektronisch, z. B. durch E-Mail oder auf einem entsprechenden Online-Portal, übermittelt werden kann.
[i]LAGs bejahen, dass elektronisch übermittelte Abrechnungen die Textform erfüllenMit der Frage der elektronischen Übermittlung von Gehaltsabrechnungen haben sich bereits die Landesarb...