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Verfahrensrecht | beA: Anforderungen an die sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente (BFH)
Ein elektronisches Dokument, das
aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandt wird und
nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur
dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht, wenn
die das Dokument signierende (und damit verantwortende) Person mit dem
tatsächlichen Versender übereinstimmt (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Ein anwaltlicher Prozessbevollmächtigter, der seit dem nach § 52d Satz 1 FGO zur Übermittlung elektronischer Dokumente verpflichtet ist, muss alles ihm Zumutbare tun und veranlassen, damit die Frist und Form zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird. In seiner eigenen Verantwortung liegt es, das ...